Die Bundesregierung hat die Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses beschlossen. Das entsprechende Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Mit diesem einmaligen Zuschuss sollen einkommensschwächere Haushalte von den hohen Energiepreisen entlastet werden. Profitieren sollen von dieser Einmalzahlung auch Empfänger*innen von Wohngeld.
Quelle: dortmund.de – Nachrichten
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